Das Ministerkabinett der Ukraine hat beschlossen, die Entschädigungen für Arbeitgeber, die Binnenvertriebene und Menschen mit Behinderungen einstellen, zu erweitern und zu erhöhen. Die Änderungen wurden auf einer Regierungssitzung am 27. Dezember auf Initiative des Wirtschaftsministeriums vorgenommen.
Die Regierung hat beschlossen, den Zeitraum für die Gewährung von Entschädigungen an Arbeitgeber, die Binnenvertriebene einstellen, zu verlängern. Dieser Zeitraum wird nun drei Monate betragen, was eine deutliche Verlängerung gegenüber den bisherigen zwei Monaten bedeutet. Außerdem wurde beschlossen, den Entschädigungszeitraum für die Beschäftigung von Binnenvertriebenen mit Behinderungen auf sechs Monate zu verlängern.
Auch die Höhe der Entschädigung hat sich erheblich geändert. Bisher wurden sie auf der Grundlage eines Betrags von 6.700 UAH pro Monat gezahlt. Ab 1. Januar werden sie jedoch an den Mindestlohn gekoppelt, der auf 7100 UAH und ab 1. April auf 8000 UAH steigt.
Stellt ein Arbeitgeber also einen Binnenvertriebenen ein, hat er Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 24.000 UAH pro Jahr und Person. Im Falle der Beschäftigung von Binnenvertriebenen mit Behinderungen können sich die Zahlungen auf bis zu 48.000 UAH pro Jahr und Arbeitnehmer belaufen.
Die stellvertretende Wirtschaftsministerin Tetiana Berezhna betonte, dass mit diesen Änderungen die finanzielle Belastung von Arbeitgebern, die die Beschäftigung von Binnenvertriebenen erleichtern, verringert werden soll, indem ihnen zusätzliche Mittel für die Entlohnung der Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden.
Diese Entscheidung ist ein Schritt in Richtung weiterer Unterstützung für Binnenvertriebene und Menschen mit Behinderungen und bietet ihnen mehr Möglichkeiten für eine erfolgreiche Eingliederung in das soziale und wirtschaftliche Leben des Landes.
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