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  • Ukrainische Ärztinnen und Pharmazeutinnen können weiterhin ins Ausland reisen

    Опубликовано: 2023-09-28 10:30:42

    Ab dem 1. Oktober 2023 können ukrainische Ärztinnen und Apothekerinnen, die für den Militärdienst registriert sind, weiterhin frei ins Ausland reisen. Das ukrainische Gesundheitsministerium hat eine Klarstellung zu diesem Thema vorgenommen.

    Das Gesundheitsministerium wies darauf hin, dass einige Ärztinnen und Apothekerinnen ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht haben, dass sie sich ab dem 1. Oktober zum Wehrdienst melden müssen und dann nicht mehr frei ins Ausland reisen können.

    Das Ministerium erklärte, dass Frauen zwischen 18 und 60 Jahren, die einen medizinischen oder pharmazeutischen Abschluss haben und in Berufen wie Ärztin, Zahnärztin, Hebamme, Krankenschwester, Apothekerin, Forscherin, Leiterin von Gesundheitseinrichtungen usw. arbeiten, bereits beim Militär registriert sein müssen. Diese Bestimmung gilt bereits seit 1992, so dass die meisten Ärztinnen und Apothekerinnen bereits beim Militär registriert sind.

    Ab dem 1. Januar 2023 werden Frauen, die medizinische oder pharmazeutische Fachrichtungen studieren, nach Abschluss ihres Studiums beim Militär registriert. Die Bildungseinrichtungen legen den territorialen Rekrutierungs- und Sozialbetreuungszentren zwei Monate vor Abschluss des Studiums Listen der Absolventinnen vor.

    Die Vorschriften für die militärische Registrierung von Ärztinnen und Apothekerinnen werden geändert, da die bisherigen Vorschriften seit mehr als 30 Jahren nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren und einige medizinische Fachkräfte nicht im militärischen Registrierungssystem registriert sind. Daher müssen ab dem 1. Oktober 2023 alle Ärztinnen und Apothekerinnen, die bisher aus verschiedenen Gründen nicht registriert waren, zum Wehrdienst gemeldet werden.

    Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die militärische Registrierung nicht gleichbedeutend mit einer Mobilisierung ist. Es handelt sich um ein Verfahren, das notwendig ist, um die Daten über die im Land verfügbaren medizinischen Fachkräfte zusammenzufassen. Frauen mit einem Abschluss in Medizin oder Pharmazie haben drei Jahre Zeit, sich bis zum 31. Dezember 2026 zum Wehrdienst zu melden.

    Insbesondere können Frauen mit medizinischer und pharmazeutischer Ausbildung bis zum 31. Dezember 2026 ohne Vorlage eines Militärausweises eingestellt werden. Bei der Einstellung müssen die Unternehmen ihre Mitarbeiter jedoch darauf hinweisen, dass sie beim Militär gemeldet sein müssen. Danach muss die Frau persönlich beim territorialen Rekrutierungszentrum des Wehrdienstes die Eintragung in das Militär beantragen.

    Zur Erinnerung: Nach der geltenden Gesetzgebung können ukrainische Frauen, die einen Beruf ausüben, der mit dem entsprechenden militärischen Fachgebiet zusammenhängt, zur militärischen Registrierung einberufen werden. Derzeit gibt es 42.000 weibliche Angehörige der Streitkräfte der Ukraine, und die Gesamtzahl der weiblichen Angestellten, einschließlich der Zivilisten, beträgt 60.000. Davon sind derzeit mehr als 5.000 Frauen an der Front im Einsatz. Ärztinnen und Apothekerinnen können jedoch trotz ihrer Einberufung zum Militärdienst frei ins Ausland reisen, und seit dem 1. Oktober gibt es diesbezüglich keine Änderungen.

    e-news.com.ua

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