Ab dem 19. April 2025 treten in der Ukraine wesentliche Änderungen der Zollgesetzgebung in Kraft, die diese an die Standards der Europäischen Union anpassen sollen. Dabei geht es um die Umsetzung der Bestimmungen des EU-Zollkodex in die nationale Praxis gemäß Gesetz Nr. 3926-IX, das die Regierung am 15. April verabschiedet hat. Dies wurde vom Staatlichen Zolldienst offiziell bekannt gegeben.
Diese Gesetzesneuerungen sind Teil der Verpflichtungen der Ukraine im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses und zielen auf eine umfassende Harmonisierung des nationalen Zollverwaltungssystems mit den EU-Vorschriften ab. Der wichtigste Mechanismus zur Umsetzung der Änderungen wird die entsprechende Resolution des Ministerkabinetts sein, die vom Finanzministerium unter Beteiligung des staatlichen Zolldienstes vorbereitet wird. Am Vorabend der Neuerungen organisierte die Abteilung ein Treffen mit den Leitern der Fachabteilungen, um eine angemessene Vorbereitung auf die Einführung neuer Verfahren sicherzustellen.
Eines der zentralen Elemente der Änderungen ist die Einführung eines Genehmigungssystems für bestimmte Arten von Tätigkeiten, die von den Zollbehörden kontrolliert werden. Das heißt, dass Unternehmen anstelle des herkömmlichen Systems einzelner Genehmigungen eine einzige Zulassung erhalten, die ihre Einhaltung einer Reihe festgelegter Kriterien bestätigt. Dies vereinfacht die Buchhaltung, beschleunigt Zollprozesse und bietet Unternehmen mehr Flexibilität.
Die Genehmigungen gelten nicht nur für allgemeine Tätigkeiten, sondern auch für Vorgänge, bei denen Waren besonderen Zollregelungen unterliegen. Darüber hinaus wird erwartet, dass sich die Möglichkeiten zur Nutzung von Zolllagern erweitern, insbesondere die Liste der zulässigen Lagervorgänge erweitert und die Infrastrukturanforderungen für in diesem Bereich tätige Einrichtungen gesenkt werden. Dadurch kann die ukrainische Logistikinfrastruktur an die in den EU-Ländern üblichen Praktiken angepasst werden.
Eines der wichtigsten Ziele des neuen Systems besteht darin, von Genehmigungen zu einem System des Vertrauens überzugehen – also von der formellen Kontrolle zur Autorisierung von Unternehmen, die ihre Integrität unter Beweis gestellt haben. Dieser Ansatz hat sich in den Ländern der Europäischen Union bereits als wirksam erwiesen, da zugelassene Wirtschaftsbeteiligte dort vereinfachten Zugang zu Zollverfahren erhalten.
Für Unternehmen im Bereich der Außenwirtschaftstätigkeit wird das kommende Jahr ein Anpassungsjahr sein. Bis zum 19. April 2026 ist eine Übergangsfrist vorgesehen, innerhalb derer Unternehmen die erforderlichen Genehmigungen einholen können. Um eine möglichst reibungslose Implementierung des neuen Systems zu gewährleisten, werden in allen Regionen der Ukraine spezielle Aufklärungsveranstaltungen und Beratungen für Wirtschaftsvertreter durchgeführt.
Die Einführung europäischer Zollstandards eröffnet der Ukraine den Weg zur vollständigen Integration in den EU-Gemeinschaftsmarkt. Dies wird künftig nicht nur die Außenhandelsaktivitäten erleichtern, sondern auch das Vertrauen der europäischen Partner in die ukrainische Wirtschaft stärken.
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