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  • Die Zulassung zum Aufbaustudium wird schwieriger: Das Ministerkabinett führt neue Pflichtprüfungen ein

    Опубликовано: 2025-04-10 16:00:47

    Das Ministerkabinett der Ukraine hat Änderungen der Regeln für die Ausbildung von Bewerbern für wissenschaftliche Abschlüsse genehmigt, die neue Anforderungen für Bewerber für Aufbaustudien und Doktorandenstudien vorsehen. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt eine verpflichtende Fremdsprachenprüfung, unabhängig vom Vorliegen eines internationalen Zeugnisses. Dies wurde vom Volksabgeordneten Oleksiy Honcharenko berichtet.

    Ab sofort kommen Bewerber nicht mehr um eine Fremdsprachenprüfung herum, auch nicht mit einem gültigen TOEFL-, IELTS- oder Cambridge-Zertifikat. Bisher war für derartige Dokumente die Teilnahme an einem Sprachtest nicht erforderlich, die neue Regelung hebt diese Möglichkeit jedoch auf. Die Regierung begründet diese Entscheidung mit dem Wunsch, die Anforderungen für alle Antragsteller zu vereinheitlichen und einen einheitlichen Bewertungsstandard sicherzustellen.

    Eine weitere Neuerung betrifft die Master- und Doktoranden selbst: Im dritten Studienjahr müssen sie einen staatlichen Test in Ukrainisch und Fremdsprachen ablegen. Diese Prüfung wird im Format einer externen unabhängigen Bewertung (EIA) durchgeführt, was laut Honcharenko die Objektivität der Bewertung und die Qualität der Ausbildung für Bewerber um akademische Grade erhöhen soll.

    Die Änderungen sind Teil einer umfassenderen Bildungsreform, die seit 2024 läuft. Damals führte das Ministerium für Bildung und Wissenschaft neue Regeln für den Zugang zu Graduiertenschulen ein: Die Verträge erlaubten nur Teilzeit- oder Abendstudien, wodurch den Studienanfängern das Recht auf Aufschub der Mobilisierung entzogen wurde.

    Gleichzeitig hat der Staat die Möglichkeiten für diejenigen erweitert, die mit Haushaltsmitteln studieren möchten. Insbesondere wurde die Zahl der staatlichen Studienplätze für Postgraduierte von 3.200 auf 7.000 erhöht. Bildungsminister Oksen Lisovyi begründete dies mit dem Wunsch, talentierten und motivierten jungen Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation den Zugang zu wissenschaftlicher Bildung zu ermöglichen.

    Zu beachten ist, dass seit 2024 auch die Anwerbung von Studierenden für Vollzeit- und duale Aufbaustudiengänge zu Lasten natürlicher oder juristischer Personen vorübergehend ausgesetzt ist. Bis zum 1. Januar 2025 ist zudem keine Erneuerung bzw. kein Übergang in diese Ausbildungsformen möglich. Das Justizministerium hat die Rechtmäßigkeit neuer Regeln bestätigt, die die akademische Integrität und das Ausbildungsniveau zukünftiger Wissenschaftler in der Ukraine stärken sollen.

    e-news.com.ua

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