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  • NBU bereitet neue Regeln für Versicherer vor: Das Verfahren zur Berechnung der technischen Rückstellungen wird aktualisiert

    Опубликовано: 2025-04-09 11:00:42

    Die Nationalbank der Ukraine hat eine öffentliche Diskussion über Änderungen der Regulierungsgesetze eingeleitet, die die Aktivitäten von Versicherungsunternehmen regeln. Im Mittelpunkt steht die Modernisierung des Verfahrens zur Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen der Versicherer, die ein zentrales Element der finanziellen Stabilität der Marktteilnehmer darstellen.

    Wie der Pressedienst der Regulierungsbehörde mitteilte, sehen die vorgeschlagenen Änderungen eine Aktualisierung der Anforderungen an Ansätze zur Berechnung der technischen Rückstellungen vor, einschließlich der Klärung der Kriterien für die Zulassung der Verwendung vereinfachter Methoden und Näherungsmethoden. Dabei geht es insbesondere um die Verbesserung der Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit von Schadenrückstellungen, die für die Bestimmung der Zahlungsfähigkeit eines Versicherers von entscheidender Bedeutung sind.

    Zu den vorgeschlagenen Neuerungen gehört ein aktualisiertes Verfahren zur Bilanzierung von Vorauszahlungen im Rahmen von Versicherungsverträgen. Dadurch soll eine größere Übereinstimmung der Methodik mit den Bestimmungen des internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 17 sichergestellt werden. Zudem werden die Anzeichen präzisiert, die auf eine Belastung einer bestimmten Kohorte von Versicherungsverträgen hinweisen, die sich auf die Bestimmung des Volumens der Prämienrückstellungen auswirkt.

    Eine gesonderte Klausel regelt die verpflichtende monatliche Berechnung der Deckungsrückstellung bei Anwendung eines vereinfachten Berechnungsmodells. Dadurch können die Versicherer schneller auf Veränderungen in der Struktur des Versicherungsportfolios reagieren und ihre finanziellen Verpflichtungen genauer prognostizieren.

    Der Entwurf korrigiert auch die in den Berechnungen verwendete Terminologie, insbesondere werden die Begriffe „statistischer Ausreißer“, „kombinierte Schadenquote“, „Bonusreserve“ usw. klargestellt. Diese Änderungen sollen die Genauigkeit und Transparenz der Abwicklungsverfahren verbessern.

    Darüber hinaus schlägt die NBU neue Anforderungen für den Nachweis der Berufserfahrung für Einzelunternehmer vor, die versicherungsmathematische Tätigkeiten ausüben. Auch soll es im Falle eines Marktaustritts eines Versicherungsunternehmens aufgrund der Verwertung des Versicherungsbestands möglich sein, alternativ zum Aufsichtsratsprotokoll auch das Protokoll der Hauptversammlung vorzulegen – dies soll den Unternehmen das Verwaltungsverfahren erleichtern.

    e-news.com.ua

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