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  • Regierung will Zollkontrollen ab 1. März wieder aufnehmen

    Опубликовано: 2024-02-07 15:00:28

    Das Ministerkabinett hat auf seiner Sitzung am 6. Februar einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Wiederaufnahme der Dokumentenprüfung durch den Zoll ab dem 1. März vorsieht. Dies gab der Vertreter der Regierung in der Werchowna Rada, Taras Melnychuk, bekannt.

    Er wies darauf hin, dass die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs zu den Verpflichtungen gegenüber dem IWF gehöre.

    Demnach werden die Zollbehörden ab dem 1. März befugt sein, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften anhand von Dokumenten zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die Rechtzeitigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Berechnung und Zahlung der Zölle.

    Er sieht auch vor, dass die bis zum 24. Februar 2022 eingeleiteten, aber nicht abgeschlossenen Dokumentenprüfungen (Gegenkontrollen) für einen ungenutzten Zeitraum verlängert werden.

    Der Gesetzentwurf sieht die Übersendung (Zustellung) von Urkunden (Bescheinigungen) über die Ergebnisse von Dokumentenprüfungen, Abstimmungen, Einsprüchen und Steuerbescheiden innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes vor, wenn das Zustellungsverfahren nicht bis zum 24. Februar 2022 abgeschlossen ist.

    Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf ein Moratorium für Dokumentenprüfungen bei Steuerpflichtigen vor, die in den besetzten Gebieten oder im Gebiet aktiver Feindseligkeiten ansässig sind.

    Er regelt auch das Verfahren für die Wiederaufnahme von Prüfungen im Falle einer Änderung des Standorts des Steuerpflichtigen.

    e-news.com.ua

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