Die Ukraine plant, auf alle Postsendungen aus dem Ausland neue Steuern einzuführen. Danylo Hetmantsev, Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen, Steuern und Zollpolitik der Werchowna Rada, hat zwei Gesetzentwürfe eingereicht, die die Erhebung von Mehrwertsteuer und Zöllen auf internationale Pakete vorsehen.
Der Abgeordnete berichtete dies auf seinem Telegrammkanal und stellte fest, dass die Initiative den Forderungen führender Wirtschaftsverbände, insbesondere von ACC, EVA, FRU, APITU, URB, RAU und der Industrie- und Handelskammer der Ukraine entspricht. Laut Hetmanzew wurden die Texte der Gesetzesentwürfe unter aktiver Beteiligung dieser Organisationen entwickelt.
Zu den wichtigsten Bestimmungen der neuen Gesetzesinitiativen gehören:
- Die Bürger haben das Recht, Waren aus dem Ausland ohne Zahlung einer Mehrwertsteuer zu erhalten, wenn ihr Wert 45 Euro nicht übersteigt. In diesem Fall muss die Sendung von Privatpersonen erfolgen, darf keinen kommerziellen Zweck verfolgen und darf nicht mit einer Zahlung verbunden sein.
- Auf Marktplätzen oder ähnlichen Plattformen erworbene Waren unterliegen unabhängig von ihrem Wert der Mehrwertsteuer. Erst wenn der Warenwert 150 Euro übersteigt, fällt eine Zollgebühr an.
Zur Vereinfachung der Zollabfertigung und Mehrwertsteuerverwaltung schlagen die Gesetzentwürfe mehrere wichtige Neuerungen vor. Insbesondere sieht es die Möglichkeit vor, dass die Mehrwertsteuer durch den Warenlieferanten, einen Marktplatz oder eine andere Plattform, die die Lieferung der Waren erleichtert, entrichtet wird. Dies werde laut Hetmantsev dazu beitragen, zusätzliche Zollzahlungen seitens der Empfänger zu vermeiden und die Zollverfahren zu beschleunigen.
Geplant ist zudem die Einführung einer neuen Zolldeklaration für Waren mit geringem Wert. Der Datensatz dieser Erklärung ähnelt dem in den EU-Ländern verwendeten Formular H7. Gleichzeitig bleiben die bestehenden Formulare für die Paketanmeldung gültig.
„Die Einführung der Mehrwertsteuer über Lieferanten oder Marktplätze beseitigt die zusätzliche Belastung der Käufer bei der Zollabfertigung. Dies vereinfacht nicht nur die Verfahren, sondern verkürzt auch die Zeit für die Lieferung von Waren“, sagte Danylo Getmantsev.
Somit zielen die neuen Vorschriften darauf ab, sowohl die Zollverwaltung zu erleichtern als auch die Transparenz im Handel zu erhöhen. Gleichzeitig müssen sich Verbraucher darauf einstellen, dass ihnen bei Käufen über ausländische Plattformen zusätzliche Kosten entstehen, wenn diese Gesetzesentwürfe in Kraft treten.
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