Die Nationale Kommission für Energie- und Versorgungsregulierung (NEURC) schlägt eine Erhöhung der Ukrenergo-Tarife ab dem 1. Juli 2026 vor. Das Thema wurde in der Sitzung der Regulierungsbehörde erörtert.
Dem Beschlussentwurf zufolge soll der Stromübertragungstarif auf 903,53 UAH pro MWh (ohne MwSt.) festgelegt werden. Dies entspricht einer Steigerung von 21,62 % gegenüber dem aktuellen Tarif.
Für Unternehmen der sogenannten „grünen“ Elektrometallurgie ist ein separater Stromübertragungstarif von 535,97 UAH pro MWh vorgesehen. In diesem Segment könnte die Erhöhung etwa 42 % betragen.
Die NEURC beabsichtigt außerdem, den Netzanschlusstarif anzupassen. Dieser soll um 7,83 % auf 118,64 UAH pro MWh steigen.
Gleichzeitig betont die Regulierungsbehörde, dass die Änderungen der Ukrenergo-Tarife nicht für private Haushalte gelten. Die Tarifanpassung für das Unternehmen wird die Stromkosten für die Bevölkerung nicht beeinflussen.
Ukrenergo selbst hatte zuvor eine deutlichere Tariferhöhung vorgeschlagen. Das Unternehmen plädierte für eine Erhöhung des Übertragungstarifs um 29 % und des Tarifs für „grüne“ Metallurgiebetriebe um 53 %. Darüber hinaus schlug Ukrenergo eine Erhöhung des Netzeinspeisungstarifs um 55,5 % vor.
Derzeit befindet sich das NEURC-Projekt noch im Vorfeld und muss vor der endgültigen Genehmigung noch die Diskussionsphase durchlaufen.
Laut der Nachrichtenagentur Interfax-Ukraine begründet Ukrenergo die Notwendigkeit der Tarifanpassung mit mehreren Faktoren. Einer der Hauptgründe ist der Anstieg der Wechselkurse, der das Unternehmen finanziell zusätzlich belastet. Dies betrifft insbesondere die Erfüllung der Sonderverpflichtungen gegenüber Erzeugern von „grünem“ Strom, da dessen Preis an den Euro gekoppelt ist.
Ein weiterer Grund ist die Aktualisierung der Prognosebilanz des Vereinigten Stromsystems der Ukraine bis Ende dieses Jahres. Laut den neuen Berechnungen reduziert sich das prognostizierte Stromliefervolumen um 9,5 % und das Übertragungsvolumen um 5,5 %.
Darüber hinaus geht Ukrenergo davon aus, dass die Entscheidung der Regulierungsbehörde zur Liberalisierung der Preisobergrenzen, die am 1. Mai 2026 in Kraft trat, zusätzliche Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen haben wird. Dies erhöht den gewichteten Durchschnittspreis für Strom, der als Grundlage für die finanziellen Abrechnungen der NEK mit anderen Marktteilnehmern dient.
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