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  • Ukraine führt neue Anforderungen an die Finanzstabilität des Bankensektors ein

    Опубликовано: 2026-03-10 11:00:19

    Die Ukraine führt neue Anforderungen an die Finanzstabilität des Bankensektors ein. Gemäß Beschluss der Nationalbank der Ukraine müssen Banken und Bankengruppen aktualisierte Normen zur Bildung von Kapitalpuffern einhalten. Diese Regeln treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

    Die Aufsichtsbehörde teilte mit, dass Finanzinstitute verpflichtet sind, sogenannte Kapitalerhaltungspuffer und systemrelevante Puffer zu bilden. Der Kapitalpuffer ist eine Finanzreserve, die Banken in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums anlegen. Diese Reserve ermöglicht es ihnen, mögliche Verluste im Falle eines wirtschaftlichen Abschwungs oder einer Finanzkrise auszugleichen.

    Den neuen Regeln zufolge beträgt der Kapitalerhaltungspuffer für alle Banken 2,5 %. Die Höhe des systemrelevanten Puffers wird hingegen abhängig von der Rolle der jeweiligen Bank im Finanzsystem des Landes festgelegt. Sein Wert liegt zwischen 1 % und 2 %.

    Darüber hinaus hat die Aufsichtsbehörde die Mindestkapitalanforderungen an die Vorgaben der europäischen Gesetzgebung angepasst. Die regulatorische Eigenkapitalquote liegt somit bei 8 %, die Kernkapitalquote (Tier 1) bei 6 % und die mittlere Kernkapitalquote (Tier 1) bei 4,5 %.

    Die Nationalbank der Ukraine (NBU) erklärt, dass die Schaffung dieser Puffer ein strategisches Ziel verfolgt: die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems gegenüber finanziellen und wirtschaftlichen Risiken zu erhöhen. Die angesammelten Kapitalreserven können in schwierigen Zeiten eingesetzt werden und ermöglichen es den Banken, auch in Krisenzeiten einen stabilen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.

    Neben ihrer Schutzfunktion bieten die Puffer auch mehr Flexibilität in der Regulierungspolitik. Im Falle wirtschaftlicher Schocks können Banken auf die angesammelten Reserven zurückgreifen und so die Kreditvergabe an Unternehmen und die Bevölkerung unterstützen.

    Die Aufsichtsbehörde erinnerte zudem daran, dass der Mangel an Kapitalpuffern im ukrainischen Bankensystem lange Zeit durch erhöhte Mindestkapitalanforderungen kompensiert wurde. Mit der Einführung der neuen Puffer entfällt die Notwendigkeit solcher erhöhter Kennzahlen.

    Die Nationalbank der Ukraine betont, dass diese Neuerung ein weiterer Schritt zur Harmonisierung der ukrainischen Bankenregulierung mit den Standards der Europäischen Union ist. Die geplante Übergangsfrist bis 2027 soll den Banken ausreichend Zeit zur Anpassung geben, ohne die Kreditzinsen negativ zu beeinflussen.

    Die entsprechenden Änderungen sind in der Resolution des NBU-Direktoriums vom 4. März 2026 verankert, mit der die neuen regulatorischen Anforderungen für den Bankensektor offiziell verabschiedet werden.

    e-news.com.ua

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