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  • Der Einlagensicherungsfonds hat alle Einlagen von liquidierten Banken vollständig beglichen: Ergebnisse der Auszahlungen für 2025

    Опубликовано: 2026-01-21 11:00:53

    Der Einlagensicherungsfonds für Privatpersonen hat die Auszahlungen an Einleger von Banken abgeschlossen, die nach dem 24. Februar 2022 vom Markt genommen wurden. Dies umfasst alle Kunden, deren garantierte Auszahlungen fällig wurden und die die ihnen zustehende Entschädigung beantragt haben.

    Der Einlagensicherungsfonds für Privatpersonen teilte dies mit und betonte, dass alle Verpflichtungen gegenüber den Einlegern dieser Banken vollständig erfüllt wurden. Die Zahlungen erfolgten gemäß geltendem Recht und innerhalb der festgelegten Fristen.

    Den Ergebnissen für 2025 zufolge zahlte der Einlagensicherungsfonds 352,8 Millionen UAH an garantierten Entschädigungen an Einleger von Banken, die vom Markt genommen wurden. Allein im Dezember erreichte das Zahlungsvolumen 68,4 Millionen UAH, was auf eine hohe Auszahlungsintensität zum Jahresende hindeutet.

    Die höchsten garantierten Entschädigungszahlungen im Jahr 2025 erhielten Einleger der JSC „KOMINVESTBANK“ und der JSC „RVS BANK“. In diesem Zeitraum fielen die Auszahlungsfristen aufgrund des Rückzugs dieser Banken vom Markt. Insbesondere wurden 96,6 Millionen UAH an Kunden der insolventen JSC „RVS BANK“ überwiesen, was 100 % der vom Fonds garantierten Beträge entspricht.

    Der stellvertretende Geschäftsführer der FGVFO, Roman Koziy, betonte, dass der Fonds auch in Zeiten hoher Auslastung kontinuierliche und pünktliche Zahlungen gewährleistet. Laut Koziy wurden im Jahr 2025 die höchsten Beträge an Einleger der „KOMINVESTBANK“ und der „RVS BANK“ zurückerstattet, deren gesetzliche Auszahlungsfristen abgelaufen waren.

    Er hob außerdem hervor, dass der Fonds nicht nur die gesetzlich festgelegten Fristen einhält, sondern in vielen Fällen die Zahlungen sogar früher – bereits am 12. bis 15. Werktag nach Beginn des Rückzugsverfahrens der Bank – aufnimmt. Dies ermöglicht die vollständige Rückerstattung von Bankeinlagen während der Zeit des Kriegsrechts.

    Der Fonds erinnert daran, dass seit dem 13. April 2022 eine vollständige Einlagensicherung von 100 % für die Dauer des Kriegsrechts und für drei Monate nach dessen Aufhebung gilt. Sie gilt sowohl für Festgelder als auch für Guthaben auf Girokonten von Privatpersonen und Einzelunternehmern.

    Einleger können die garantierten Auszahlungen auf verschiedenen Wegen erhalten: über die mobile App „Diya“, online oder direkt in den Filialen der Banken, die dem Einlagensicherungsfonds für Privatpersonen angehören.

    e-news.com.ua

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