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Am 21. November unterstützte die Werchowna Rada der Ukraine in erster Lesung den Regierungsentwurf Nr. 12209, der die Bildung einer umfassenden sozialen Unterstützung für Personen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit betrifft. Die Initiative wurde von 230 Abgeordneten unterstützt und zielt darauf ab, die Bedingungen für Menschen zu verbessern, die aufgrund von Verletzungen oder Berufskrankheiten eine Einschränkung ihrer Arbeitsfähigkeit erlitten haben.
Der Zweck des Gesetzentwurfs besteht darin, rechtliche Mechanismen zu schaffen, die es einer Person, die eine Verletzung oder Behinderung erlitten hat, ermöglichen, wieder arbeitsfähig und finanziell unabhängig zu werden. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, schlägt das Dokument vor, diesen Personen angemessene soziale Unterstützung zu gewähren.
Ein zentraler Aspekt des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines neuen Status „Arbeitsfähigkeit“ neben dem bereits bestehenden Status „Behinderung“. Dieser Status berücksichtigt die Auswirkungen funktioneller Einschränkungen auf die Arbeitsfähigkeit der Person und wird in den Rehabilitationsprozess integriert.
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:
Der Status „dauerhafte Vollinvalidität“ berechtigt die Person automatisch zu monatlichen Versicherungsleistungen.
Der Status „Dauerhafte Teilinvalidität“ dient der Wiedereingliederung in den bisherigen Beruf, der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz sowie der Ausbildung oder Umschulung unter der Bedingung der Unterstützung im Erwerbsleben.
Eine Person, die nach dem Ergebnis der Begutachtung als arbeitsfähig anerkannt wird, benötigt keine weitere Unterstützung durch die Sozialversicherung, da sie sich selbständig für einen angemessenen Lebensstandard sorgen kann.
Den Vorschlägen zufolge soll der Status der „Arbeitsfähigkeit“ von einem unabhängigen Sachverständigen festgestellt werden, wodurch die Anonymität der zu beurteilenden Person gewahrt bleibt. Nach Ansicht der Initiatoren des Gesetzesentwurfs soll dadurch Transparenz und Objektivität des Verfahrens gewährleistet werden.
Der Gesetzentwurf schlägt außerdem einen individuellen Ansatz für die Rehabilitation vor, der die Bereitstellung von Hilfsmitteln, sozialen Diensten, kostenlosen Medikamenten und Umschulungsmöglichkeiten umfassen würde. Änderungen bei den Versicherungsleistungen bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sehen auch vor, dass eine Einmalzahlung ohne Berücksichtigung der Auswirkungen dieser Umstände auf die Arbeitsfähigkeit des Geschädigten erfolgt.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Änderungen nur für neue Versicherungsfälle gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzentwurfs auftreten. Personen, die bereits Versicherungsleistungen nach geltendem Recht beziehen, erhalten diese weiterhin zu den gleichen Voraussetzungen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die soziale Unterstützung für Menschen mit Behinderungen erheblich zu verbessern und ihnen nicht nur einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, sondern auch zu ihrer sozialen Integration und Rückkehr zu einem erfüllten Leben beizutragen.
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