Neue Indikatoren für die automatische Registrierung von Steuerrechnungen

09 ноя, 13:00

Die ukrainische Regierung hat wichtige Änderungen am Verfahren zur Registrierung von Steuerrechnungen beschlossen, die darauf abzielen, die Zahl der Steuerzahler zu erhöhen, die in der Lage sein werden, Steuerrechnungen automatisch auf der Grundlage neuer Indikatoren zu registrieren. Dies teilte das Finanzministerium der Ukraine mit.

Die Änderungen beziehen sich auf den Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 1165 vom 11. Dezember 2019 und sehen neue Indikatoren für eine positive Steuerhistorie vor, die eine automatische Registrierung von Steuerrechnungen und Anpassungsberechnungen im Einheitlichen Register für Steuerrechnungen (URTI) ermöglichen werden.

Nach den neuen Vorschriften muss ein Steuerpflichtiger innerhalb von sechs aufeinanderfolgenden Monaten dieselben Waren oder Dienstleistungen im Umfang von mindestens 75 % des Gesamtvolumens der Transaktionen erwerben und liefern. Außerdem darf der Mehrwertsteuerbetrag auf den registrierten Rechnungen für den laufenden Monat den höchsten Mehrwertsteuerbetrag nicht übersteigen, der in den letzten 12 Monaten auf registrierten Rechnungen gezahlt wurde.

Der Steuerpflichtige muss außerdem weitere Bedingungen erfüllen, darunter die Vorlage von Erklärungen und Kopien von Dokumenten für alle Steuerrechnungen innerhalb der letzten 180 Tage vor ihrer Registrierung sowie das Vorliegen positiver Entscheidungen von regionalen oder zentralen Kommissionen über die Registrierung von Steuerrechnungen.

Für Nutzer, die diese Kriterien erfüllen, werden günstige Bedingungen für die automatische Registrierung von Steuerrechnungen im URTI-System geschaffen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Verfahren für gutgläubige Mehrwertsteuerzahler zu erleichtern und trägt zur Verbesserung des Steuerverwaltungssystems in der Ukraine bei.


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